icon_C1E Fahrerlaubnis Klasse C1E

Daten

Fahrerlaubnis für:

Leichtere Lastzüge

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug:

  • der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12 000 kg nicht übersteigt
  • der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12 000 kg nicht übersteigt.

Eingeschlossene Klassen:
  • BE
  • bei Besitz von D1: D1E
Voraussetzungen:
  • Mindestalter:
    • 18 Jahre
  • Besitz der Fahrerlaubnis Klasse C1 GO
benötigte Nachweise / Unterlagen:
  • Biometrisches Passbild
  • Augenärztliches Zeugnis
  • Ärztliches Zeugnis
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Ausbildung

Theorie Unterricht:

  • nicht erforderlich

Praxis Ausbildung:

Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung „FahrschAusbO“

  • Die Zahl der Übungsfahrten je 45 Minuten ist abhängig von
    Deinen persönlichen Fähigkeiten und Deinen Lernfortschritten

Besondere Ausbildungsfahrten:

  • 3 Fahrstunden je 45 Minuten ⇒ Überland
  • 1 Fahrstunden je 45 Minuten ⇒ Autobahn
  • 1 Fahrstunden je 45 Minuten ⇒ bei Dämmerung / Dunkelheit

bei gemeinsamem Ausbildungsgang Klassen C1 und C1E

  • 1 Fahrstunden je 45 Minuten ⇒ Überland
  • 1 Fahrstunden je 45 Minuten ⇒ Autobahn
  • 0 Fahrstunden je 45 Minuten ⇒ bei Dämmerung / Dunkelheit
  • 3 Fahrstunden je 45 Minuten ⇒ Überland
  • 1 Fahrstunden je 45 Minuten ⇒ Autobahn
  • 2 Fahrstunden je 45 Minuten ⇒ bei Dämmerung / Dunkelheit
  • 4 Fahrstunden je 45 Minuten ⇒ Überland
  • 2 Fahrstunden je 45 Minuten ⇒ Autobahn
  • 2 Fahrstunden je 45 Minuten ⇒ bei Dämmerung / Dunkelheit

Prüfung

Theorie Prüfung:
  • entfällt
Praxis Prüfung:
  • Prüfungsaufgaben:
    2 Grundfahraufgaben und 45 Minuten Prüfungsfahrt
  • Prüfungsdauer: insgesamt 85 Minuten

Wissenswert

Gültigkeit des Führerscheins:
  • Die Fahrerlaubnis ist nur mit der Berufskraftfahrerqualifikation und den Weiterbildungen nach den Vorgaben des Berufskraftfahrerqualifikations-Gesetzes (BKrFQG) für die gewerbliche Güterbeförderung verwendbar.
  • Die Fahrerlaubnis wird befristet auf die Vollendung des 50. Lebensjahres, ab dem 45. Lebensjahr auf 5 Jahre.
  • Die Gültigkeit des Führerschein-Dokumentes ist auf 15 Jahre befristet. Zur Verlängerung wird lediglich ein neues Passbild benötigt.
Frühester Ausbildungsbeginn:
  • Mit der Ausbildung kann ca. 6 Monate vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden
Frühester Prüfungstermin:
  • Die theoretische Prüfung kann frühestens drei Monate vor dem Geburtstag abgelegt werden.
  • Die praktische Prüfung kann frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.
Durchführung der Prüfung:
  • Die theoretische Prüfung ist in deutscher Sprache abzulegen und erfolgt anhand von Fragen. Für Bewerber, die nicht ausreichend lesen oder schreiben können, besteht auf Antrag über Kopfhörer die Möglichkeit der Audio-Unterstützung in deutscher Sprache. Der Nachweis hat gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde insbesondere durch die Bescheinigung eines Arztes oder durch die Schule zu erfolgen. Bei Prüfung von Gehörlosen ist ein Gehörlosen-Dolmetscher zuzulassen.
Die Prüfung kann auch in folgenden Fremdsprachen abgelegt werden:
  • Englisch / Französisch / Griechisch / Hocharabisch / Italienisch / Polnisch / Portugiesisch / Rumänisch / Russisch /
    Kroatisch / Spanisch / Türkisch.

Du hast noch Fragen? Dann komm vorbei… GO Wir freuen uns auf Dich!

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