icon_AM Mofa Prüfbescheinigung (kein Führerschein)

Allgemeines

Voraussetzungen:
  • Einverständnis der Erziehungsberechtigten
  • Gültiger Personalausweis/Reisepass
benötigte Nachweise / Unterlagen:
  • Biometrisches Passbild
Schüler benötigt zur Ausbildung:
  • Komplette Schutzkleidung

Ausbildung

Theorie Unterricht:

  • Grundstoff: 6 Doppelstunden (6 x 90 Minuten)

Praxis Unterricht:

  • Grundausbildung: 90 Minuten praktische Übungen.
    (z.B. Kurven fahren, Gefahrenbremsung, …)

Prüfung

Theorie Prüfung:
  • Fragebogen mit 20 Fragen aus dem Theorieunterricht und dem Lernprogramm
  • maximal erlaubte Fehlerpunktzahl: 7
    (zu beachten ist, das die Fragen mit unterschiedlichen Punkten bewertet werden)
Praxis Prüfung:
  • Entfällt

Wissenswert

  • Keine Prüfbescheinigung für ein Mofa benötigt, wer vor dem 01.04.1965 geboren ist oder einen Führerschein, gleich welcher Fahrerlaubnisklasse, besitzt.
  • Ein E-Bike (S-Pedelec) mit 500 Watt Nennleistung darf nur mit Mofa-Prüfbescheinigung gefahren werden wenn die maximale Geschwindigkeit auf 25 km/h begrenzt wurde.
  • Die Betriebserlaubnis für ein Segway  ist in der Mobilitätshilfenverordnung (MobHV) geregelt. Gemäß § 3 MobHV ist als mindeste Fahrerlaubnis, die Mofa-Prüfbescheinigung erforderlich.

Du hast noch Fragen? Dann komm vorbei… GO Wir freuen uns auf Dich!

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