Mofa Prüfbescheinigung (kein Führerschein)
Allgemeines
Voraussetzungen:
- Einverständnis der Erziehungsberechtigten
- Gültiger Personalausweis/Reisepass
benötigte Nachweise / Unterlagen:
- Biometrisches Passbild
Schüler benötigt zur Ausbildung:
- Komplette Schutzkleidung
Ausbildung
Theorie Unterricht:
- Grundstoff: 6 Doppelstunden (6 x 90 Minuten)
Praxis Unterricht:
- Grundausbildung: 90 Minuten praktische Übungen.
(z.B. Kurven fahren, Gefahrenbremsung, …)
Prüfung
Theorie Prüfung:
- Fragebogen mit 20 Fragen aus dem Theorieunterricht und dem Lernprogramm
- maximal erlaubte Fehlerpunktzahl: 7
(zu beachten ist, das die Fragen mit unterschiedlichen Punkten bewertet werden)
Praxis Prüfung:
- Entfällt
Wissenswert
- Keine Prüfbescheinigung für ein Mofa benötigt, wer vor dem 01.04.1965 geboren ist oder einen Führerschein, gleich welcher Fahrerlaubnisklasse, besitzt.
- Ein E-Bike (S-Pedelec) mit 500 Watt Nennleistung darf nur mit Mofa-Prüfbescheinigung gefahren werden wenn die maximale Geschwindigkeit auf 25 km/h begrenzt wurde.
- Die Betriebserlaubnis für ein Segway ist in der Mobilitätshilfenverordnung (MobHV) geregelt. Gemäß § 3 MobHV ist als mindeste Fahrerlaubnis, die Mofa-Prüfbescheinigung erforderlich.
Du hast noch Fragen? Dann komm vorbei… Wir freuen uns auf Dich!