Fahrerlaubnis Klasse A1
Daten
Voraussetzungen:
- Einverständnis der Erziehungsberechtigten
- Gültiger Personalausweis / Reisepass
benötigte Nachweise / Unterlagen:
- Biometrisches Passbild
- Sehtest (der nicht älter als 2 Jahre ist)
- Erste-Hilfe-Kurs (sofern dies Dein erster Führerschein ist)
Zur Ausbildung wird benötigt:
- Komplette Schutzkleidung
Eingeschlossene Klassen:
- AM
Ausbildung
Theorieunterricht:
- Grundstoff:
- Ersterwerb (Du besitzt noch keinen Führerschein)
12 Doppelstunden (12 x 90 Minuten) - Erweiterung (Du besitzt bereits einen Führerschein)
6 Doppelstunden ( 6 x 90 Minuten)
- Ersterwerb (Du besitzt noch keinen Führerschein)
- Zusatzstoff: 4 Doppelstunden (4 x 90 Minuten)
Praxisausbildung:
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung „FahrschAusbO“.
Die Zahl der Übungsfahrten je 45 Minuten ist abhängig von Deinen persönlichen Fähigkeiten und Deinen Lernfortschritten.
Besondere Ausbildungsfahrten:
- 5 Fahrstunden je 45 Minuten ⇒ Überland
- 4 Fahrstunden je 45 Minuten ⇒ Autobahn
- 3 Fahrstunden je 45 Minuten ⇒ bei Dämmerung / Dunkelheit
Prüfung
Theorieprüfung:
- Fragebogen mit 30 Fragen aus dem Theorieunterricht und dem Lernprogramm
- maximal erlaubte Fehlerpunktzahl: 10 / aber nur 1 Frage mit 5 Punkte-Wert
Wenn Du im Besitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse bist:
- Fragebogen mit 20 Fragen aus dem Theorieunterricht und dem Lernprogramm
- maximal erlaubte Fehlerpunktzahl: 6
Die Theorieprüfung kannst du bereits 3 Monate vor Vollendung Deines 16. Lebensjahres ablegen.
Praxisprüfung:
- Prüfungsaufgaben:
6 Grundfahraufgaben und 25 Minuten Prüfungsfahrt - Prüfungsdauer: insgesamt 70 Minuten
Die praktische Prüfung kannst Du bereits 1 Monat vor Vollendung Deines 16. Lebensjahres ablegen
Wissenswert
Gültigkeit des Führerscheins:
- Die Fahrerlaubnis ist unbefristet gültig
- Die Gültigkeit des Führerscheindokumentes ist auf 15 Jahre befristet. Zur Verlängerung wird lediglich ein neues Passbild benötigt.
Begrenzung der bbH
- Seit 19.01.2013 ist die bis dahin für unter 18-jährige geltende Begrenzung auf bbH 80 km/h entfallen. Das gilt auch für Inhaber einer vor dem 19. Januar 2013 erworbenen Fahrerlaubnis der Klasse A1.
Klassen 3/4 „alt“:
- Mit dem „alten“, vor dem 01.04.1980 erteilten, Führerschein der Klasse 3 oder 4 dürfen auch Leichtkrafträder der Klasse A1 gefahren werden.
Als Leichtkrafträder gelten auch:
- Krafträder mit einem Hubraum von max. 125 cm³, einer Nennleistung von max. 11 kW sowie einem Leistungsgewicht von mehr als 01 kW/kg, sofern sie vor dem 19.01.2013 erstmals in den Verkehr genommen sind.
Du hast noch Fragen? Dann komm vorbei… Wir freuen uns auf Dich!