icon_A2 Fahrerlaubnis Klasse A1

Daten

Voraussetzungen:
  • Einverständnis der Erziehungsberechtigten
  • Gültiger Personalausweis / Reisepass
benötigte Nachweise / Unterlagen:
  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest (der nicht älter als 2 Jahre ist)
  • Erste-Hilfe-Kurs (sofern dies Dein erster Führerschein ist)
Zur Ausbildung wird benötigt:
  • Komplette Schutzkleidung

Eingeschlossene Klassen:
  • AM

Ausbildung

Theorieunterricht:
  • Grundstoff:
    • Ersterwerb (Du besitzt noch keinen Führerschein)
      12 Doppelstunden (12 x 90 Minuten)
    • Erweiterung (Du besitzt bereits einen Führerschein)
      6 Doppelstunden ( 6 x 90 Minuten)
  •   Zusatzstoff: 4 Doppelstunden (4 x 90 Minuten)
Praxisausbildung:

Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung „FahrschAusbO“.

Die Zahl der Übungsfahrten je 45 Minuten ist abhängig von Deinen persönlichen Fähigkeiten und Deinen Lernfortschritten.

Besondere Ausbildungsfahrten:
  • 5 Fahrstunden je 45 Minuten ⇒ Überland
  • 4 Fahrstunden je 45 Minuten ⇒ Autobahn
  • 3 Fahrstunden je 45 Minuten ⇒ bei Dämmerung / Dunkelheit

Prüfung

Theorieprüfung:
  • Fragebogen mit 30 Fragen aus dem Theorieunterricht und dem Lernprogramm
  • maximal erlaubte Fehlerpunktzahl: 10 / aber nur 1 Frage mit 5 Punkte-Wert
Wenn Du im Besitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse bist:
  • Fragebogen mit 20 Fragen aus dem Theorieunterricht und dem Lernprogramm
  • maximal erlaubte Fehlerpunktzahl: 6

Die Theorieprüfung kannst du bereits 3 Monate vor Vollendung Deines 16. Lebensjahres ablegen.

Praxisprüfung:
  • Prüfungsaufgaben:
    6 Grundfahraufgaben und 25 Minuten Prüfungsfahrt
  • Prüfungsdauer: insgesamt 70 Minuten

Die praktische Prüfung kannst Du bereits 1 Monat vor Vollendung Deines 16. Lebensjahres ablegen

Wissenswert

Gültigkeit des Führerscheins:
  • Die Fahrerlaubnis ist unbefristet gültig
  • Die Gültigkeit des Führerscheindokumentes ist auf 15 Jahre befristet. Zur Verlängerung wird lediglich ein neues Passbild benötigt.
Begrenzung der bbH
  • Seit 19.01.2013 ist die bis dahin für unter 18-jährige geltende Begrenzung auf bbH 80 km/h entfallen. Das gilt auch für Inhaber einer vor dem 19. Januar 2013 erworbenen Fahrerlaubnis der Klasse A1.
Klassen 3/4 „alt“:
  • Mit dem „alten“, vor dem 01.04.1980 erteilten, Führerschein der Klasse 3 oder 4 dürfen auch Leichtkrafträder der Klasse A1 gefahren werden.

    Als Leichtkrafträder gelten auch:
  • Krafträder mit einem Hubraum von max. 125 cm³, einer Nennleistung von max. 11 kW sowie einem Leistungsgewicht von mehr als 01 kW/kg, sofern sie vor dem 19.01.2013 erstmals in den Verkehr genommen sind.

Du hast noch Fragen? Dann komm vorbei… GO Wir freuen uns auf Dich!

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