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Ab 03.11.2021 gilt in Baden-Württemberg die CORONA-WARNSTUFE

Es dürfen daher nur noch Fahrschüler/innen am Theorie- und Praxisunterricht sowie an Prüfungen nur nach Vorlage der folgenden Nachweise teilnehmen:

– vollständig geimpft
– genesen
– Antigenschnelltest (nicht älter als 24 Stunden)
– PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden)
– Schülerausweis

Sollte keiner dieser Nachweise vorgelegt werden können, dürfen wir euch leider nicht weiter ausbilden solange die Warnstufe gilt.

Falls ihr hierzu noch Fragen habt, könnt ihr euch gerne im Büro melden (Tel. 0751 46464 oder 0160 9689 5433).