Fahrerlaubnis Klassen für Land- und Forstmaschinen, Stapler und Flurförderzeuge

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Was darf ich mit dieser Klasse fahren?

  • Zugmaschinen die für land- und forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden
    • max. 40 km/h bbH
    • mit Anhänger darf nur mit 25 km/h gefahren werden
  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen
  • Stapler und andere Flurförderzeuge (nur mit gleichzeitigem Besitz eines „Stapler-Scheins“)
    • max. 25 km/h bbH
    • auch mit Anhänger

Wie alt muss ich sein?

  • mindestens 16 Jahre

Benötige ich eine andere Fahrerlaubnis?

  • Nein

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Was darf ich mit dieser Klasse fahren?

  • Zugmaschinen die für land- und forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden
    • max. 60 km/h bbH auch mit Anhänger
  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen
    • max. 40 km/h bbH auch mit Anhänger
  • Fahrzeuge der Land- & Forstmaschinen Klasse L
  • Fahrzeuge der Zweirad Klasse AM

Wie alt muss ich sein?

  • mindestens 16 Jahre für max. 40 km/h bbH
  • mindestens 18 Jahre für max. 60 km/h bbH

Benötige ich eine andere Fahrerlaubnis?

  • Nein