BKF – Qualifikation

Die Ausbildung erfolgt gemäß Anlage 1 Berufskraftfahrer-Qualifikation-Verordnung (BKrFQV)
– Kenntnisbereiche für den gewerblichen Güterkraftverkehr GO und Personenverkehr GO.

Themen der Ausbildung sind:
  1. Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln
  2. Anwendung der Vorschriften
  3. Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik

Dauer des Unterrichts für die jeweilige Grundqualifikation beträgt jeweils insgesamt 140 Stunden zu je 60 Minuten.

Aufteilung der Unterrichtsstunden:
  • 130 Ausbildungsstunden je 60 Minuten ⇒ Theorieunterricht
  •   10 Ausbildungsstunden je 60 Minuten ⇒  Fahrpraktische Übungen
Theorieunterricht Basiswissen:
  •   9 Stunden je 60 Minuten ⇒ Kinematische Kette
  • 11 Stunden je 60 Minuten ⇒ Sicherheitstechnik, Technik
  •   5 Stunden je 60 Minuten ⇒ Grundlagenkapitel Fahrphysik
  • 14 Stunden je 60 Minuten ⇒ Sozialvorschriften
  •   7 Stunden je 60 Minuten ⇒ Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
  •   4 Stunden je 60 Minuten ⇒ Kriminalität und illegale Einwanderer
  •   7 Stunden je 60 Minuten ⇒ Gesundheitsschäden vorbeugen
  • 10 Stunden je 60 Minuten ⇒ Körperliche und geistige Verfassung
  • 11 Stunden je 60 Minuten ⇒ Verhalten in Notfällen

〈 Gesamt: 78 Stunden 〉

Theorieunterricht Spezialwissen:
  • 16 Stunden je 60 Minuten ⇒ Ladungssicherung
  • 11 Stunden je 60 Minuten ⇒ Vorschriften im Güterverkehr
  • 18 Stunden je 60 Minuten ⇒ Verhalten, das zu einem positiven Image des Unternehmens beiträgt
  •   7 Stunden je 60 Minuten ⇒ Wirtschaftliches Umfeld des Güterverkehrs

〈 Gesamt: 52 Stunden 〉

Praxisunterricht:
  • 10 Stunden je 60 Minuten ⇒ Fahrpraktische Übungen

〈 Gesamt: 10 Stunden 〉

Theorieunterricht Basiswissen:
  •   9 Stunden je 60 Minuten ⇒ Kinematische Kette
  • 11 Stunden je 60 Minuten ⇒ Sicherheitstechnik, Technik
  •   5 Stunden je 60 Minuten ⇒ Grundlagenkapitel Fahrphysik
  • 14 Stunden je 60 Minuten ⇒ Sozialvorschriften
  •   7 Stunden je 60 Minuten ⇒ Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
  •   4 Stunden je 60 Minuten ⇒ Kriminalität und illegale Einwanderer
  •   7 Stunden je 60 Minuten ⇒ Gesundheitsschäden vorbeugen
  • 10 Stunden je 60 Minuten ⇒ Körperliche und geistige Verfassung
  • 11 Stunden je 60 Minuten ⇒ Verhalten in Notfällen

〈 Gesamt: 78 Stunden 〉

Theorieunterricht Spezialwissen:
  •   9 Stunden je 60 Minuten ⇒ Fahrgastsicherheit
  •   7 Stunden je 60 Minuten ⇒ Sicherheit der Ladung
  • 11 Stunden je 60 Minuten ⇒ Kenntnis der Vorschriften für den Personenverkehr
  • 18 Stunden je 60 Minuten ⇒ Verhalten, das zu einem positiven Image des Unternehmens beiträgt
  •   7 Stunden je 60 Minuten ⇒ Wirtschaftliches Umfeld des Personenverkehrs

〈 Gesamt: 52 Stunden 〉

Praxisunterricht:
  • 10 Stunden je 60 Minuten ⇒ Fahr-praktische Übungen (Bus)

〈 Gesamt: 10 Stunden 〉

Güterkraftverkehr:
Ab sofort Abendkurse in Teilzeit – Individueller Einstieg jederzeit möglich
Unterrichtszeiten siehe HIER 

Personenverkehr:
Ab sofort Abendkurse in Teilzeit – Individueller Einstieg jederzeit möglich
Unterrichtszeiten siehe HIER

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Themen der Ausbildung sind:

Bei Umsteigern sind nur diejenigen Themen teil der Ausbildung, die Gegenstand der jeweils neuen Grundqualifikation sind

Dauer des Unterrichts für die jeweilige Grundqualifikation beträgt jeweils insgesamt 35 Stunden zu je 60 Minuten.

Aufteilung der Unterrichtsstunden:
  • 32,5 Ausbildungsstunden je 60 Minuten ⇒ Theorieunterricht
  •   2,5 Ausbildungsstunden je 60 Minuten ⇒  Fahrpraktische Übungen
Theorieunterricht Specialwissen:
  • 6,75 Stunden je 60 Minuten ⇒ Fahrgastsicherheit
  • 5,25 Stunden je 60 Minuten ⇒ Sicherheit der Ladung
  • 7,5   Stunden je 60 Minuten ⇒ Kenntnis der Vorschriften für den Personenverkehr
  • 0,75 Stunden je 60 Minuten ⇒ Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
  • 0,75 Stunden je 60 Minuten ⇒ Einschätzung der Lage bei Notfällen (Schwerpunkt Bus)
  • 7,5   Stunden je 60 Minuten ⇒ Verhalten, das zu einem positiven Image des Unternehmens beiträgt
  • 4      Stunden je 60 Minuten ⇒ Wirtschaftliches Umfeld des Personenverkehrs

〈 Gesamt: 32,5 Stunden 〉

Praxisunterricht:
  • 2,5 Stunden je 60 Minuten ⇒ Fahrpraktische Übungen

〈 Gesamt: 2,5 Stunden 〉

Theorieunterricht Spezialwissen:
  • 12    Stunden je 60 Minuten ⇒ Ladungssicherung
  • 7.5   Stunden je 60 Minuten ⇒ Vorschriften im Güterverkehr
  • 0,75 Stunden je 60 Minuten ⇒ Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle (Schwerpunkt LKW)
  • 7,5   Stunden je 60 Minuten ⇒ Verhalten, das zu einem positiven Image des Unternehmens beiträgt
  • 4      Stunden je 60 Minuten ⇒ Wirtschaftliches Umfeld des Güterverkehrs

〈 Gesamt: 32,5 Stunden 〉

Praxisunterricht:
  • 2,5 Stunden je 60 Minuten ⇒ Fahr-praktische Übungen (Bus)

〈 Gesamt: 2,5 Stunden 〉

Güterkraftverkehr:
Ab sofort Abendkurse in Teilzeit – Individueller Einstieg jederzeit möglich
Unterrichtszeiten siehe HIER 

Personenverkehr:
Ab sofort Abendkurse in Teilzeit – Individueller Einstieg jederzeit möglich
Unterrichtszeiten siehe HIER

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Durch die Weiterbildung sind die in Anlage 1 Berufskraftfahrer-Qualifikation-Verordnung (BKrFQV) aufgeführten Kenntnisbereiche zu vertiefen und zu wiederholen, wobei besonderes Gewicht auf die Verkehrssicherheit und den sparsamen Kraftstoffverbrauch zu legen ist. Die Dauer der Weiterbildung beträgt 35 Stunden zu je 60 Minuten, die in selbstständigen Ausbildungseinheiten (Zeiteinheiten) von jeweils mindestens 7 Stunden erteilt werden.
Modul 1:
Eco-Training und Assistenzsysteme
  • Kenntnis der Eigenschaften der kinematischen Kette für eine optimierte Nutzung
  • Kenntnis der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs
  • Fähigkeit zur Optimierung des Kraftstoffverbrauchs durch Anwendung der Kenntnisse
Modul 2:
Sozialvorschriften und Fahrtenschreiber
  • Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Güterkraft- oder Personenverkehr
  • Kenntnis der Vorschriften für den Güterkraftverkehr
  • Kenntnis der Vorschrift für den Personenverkehr
Modul 3:
Gefahrenwahrnehmung
  • Kenntnis der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs
  • Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit und des Komforts der Fahrgäste
  • Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des KOM
  • Bewusstseinsbildung für Risiken des Straßenverkehrs
  • Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung
  • Fähigkeit zur richtigen Einschätzung der Lage bei Notfällen
Modul 4:
Schadensprävention
  • Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung
  • Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit und des Komforts der Fahrgäste
  • Kenntnis der Vorschriften für den Güterkraftverkehr
  • Bewusstseinsbildung für Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
  • Fähigkeit, der Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer vorzubeugen
  • Fähigkeit, Gesundheitsschäden vorzubeugen
  • Fähigkeit zu einem Verhalten, das zu einem positiven Bild des Unternehmens in der Öffentlichkeit beiträgt
  • Kenntnis des wirtschaftlichen Umfeld des Güterkraftverkehrs und der Marktordnung
  • Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Personenverkehrs und der Marktordnung
Modul 5:
Sicherheit für Ladung und Fahrgast
  • Fähigkeiten zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und der richtigen Benutzung des Kraftfahrzeugs
  • Fähigkeiten zur Gewährleistung der Sicherheit und des Komforts der Fahrgäste
  • Fähigkeiten zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des KOM
Modul 1:
Eco-Training – Alternative Antriebe
  • Kenntnisse der Eigenschaften der kinematischen Kette
  • Kenntnis der technischen Merkmale und Funktionsweise der Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs
  • Kenntnisse des besten Verhältnisses von Geschwindigkeit und Getriebeübersetzung sowie zum Einsatz der Trägheit des Kfz
  • Fähigkeit zur Optimierung des Kraftstoffverbrauchs
Modul 2:
Der Kunde im Mittelpunkt
  • Fähigkeit zu einem Verhalten, das zu einem positiven Image des Unternehmens beiträgt
  • Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Personenverkehrs und der Marktordnung
Modul 3:
Sicherheit für Fahrgast, Fahrer und Gepäck
  • Kenntnis der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs
  • Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit und des Komforts der Fahrgäste
  • Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des Kraftomnibusses
Modul 4:
Lenk- und Ruhezeiten im Arbeitsalltag
  • Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Personenverkehr
  • Kenntnis der Vorschriften für den Personenverkehr, insbesondere Beförderung bestimmter Personengruppen i.V.m VO (EU) Nr. 181/2011 (Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr)
  • Fähigkeit, der Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer vorzubeugen
Modul 5:
Stress vermindern, Notfälle meistern
  • Sensibilisierung in Bezug auf Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
  • Fähigkeit, Gesundheitsschäden vorzubeugen
  • Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung
  • Fähigkeit zur richtigen Einschätzung der Lage bei Notfällen – Verhalten in Notfällen

LKW – Module

November

Modul 4 => 23.11.2024 – Samstag Beginn: 9:00 Uhr ⇒ Anmelden

Dezember

Modul 1 => 10.12.2024 – Dienstag Beginn: 9:00 Uhr ⇒ Anmelden

Modul 2 => 11.12.2024 – Mittwoch Beginn: 9:00 Uhr ⇒ Anmelden

Modul 3 => 12.12.2024 – Donnerstag Beginn: 9:00 Uhr ⇒ Anmelden

Modul 4 => 13.12.2024 – Freitag Beginn: 9:00 Uhr ⇒ Anmelden

Modul 5 => 14.12.2024 – Samstag Beginn: 9:00 Uhr ⇒ Anmelden

 

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