BEGLEITETES FAHREN MIT 17

Der Gesetzgeber erlaubt Dir mit der Ausbildung für den PKW-Führerschein, bereits im Alter von 16 ½ Jahren zu beginnen, damit Du an Deinem 17. Geburtstag sofort mit dem Fahren loslegen kannst. Allerdings darfst Du bis zu Deinem 18. Geburtstag nur mit einer Begleitperson fahren. Diese Sonderregelung wird „Begleitete Fahren mit 17“ (BF17) genannt. Wir haben für Dich, die häufigsten Fragen und wichtigsten Aspekte zusammengestellt. Sollte Deine Frage nicht dabei sein, melde Dich bei uns, wir beantworten sie Dir gerne.

Warum wurde der Führerschein mit 17 eingeführt?

2004 begann zunächst nur in Niedersachsen das Pilotprojekt „Begleitete Fahren mit 17“. Nachdem das Bundesministerium für Verkehr feststellte, dass die Fahranfänger mit Begleitung ca. 30 % weniger Unfälle verursachen und über 20 % weniger Verkehrsverstöße begehen, wurde das Projekt 4 Jahre später, auf ganz Deutschland ausgeweitet. Die anhaltend positiven Ergebnisse der Fahranfänger führten 2011 dann zur Einführung eines Dauerrechts für das „Begleitete Fahren mit 17“ (BF17).

Welche Führerschein-Klassen können mit dem „Begleiteten Fahren mit 17“ erworben werden?

icon_pkw PKW Führerschein

Führerschein Klasse B
Der Führerschein Klasse B berechtigt Dich zum führen von Kraftfahrzeugen bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht. Zusätzlich darfst Du noch einen Anhänger bis 750 kg zulässigem Gesamtgewicht mitführen. Ist der Anhänger aber über 750 kg zulässiges Gesamtgewicht, darf die Summe der zulässigen Gesamtgewichte von Kraftfahrzeug und Anhänger maximal 3.500 kg sein.

icon_anhaenger Anhänger Führerschein

Führerschein Klasse BE
Mit der Führerschein Klasse B ist es Dir zwar erlaubt einen Anhänger mit Deinem Fahrzeug mitzuführen, aber für Wohnwagen / Wohnanhänger oder größere sonstige Anhänger ist sie nicht ausreichend. Mit der Führerschein Klasse BE darfst Du Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3.500 kg anhängen und mitführen. Die Summe der maximal zulässigen Gesamtgewichte einer Kombination erhöht sich dann auf 7.000 kg. Voraussetzung für den Erwerb der Führerschein Klasse BE ist der Vorbesitz der Klasse B oder bei gleichzeitiger Ausbildung, die bestandene praktische Prüfung der Klasse B.

Ist die Ausbildung, Prüfung und Fahrberechtigung die gleiche wie für die volljährigen Schüler?

Die Ausbildung und Prüfung in Theorie und Praxis sind absolut identisch mit denen von volljährigen Schülern. Nach erfolgreich bestandener Prüfung hast Du einen vollwertigen PKW-Führerschein erworben. Statt des Fahrausweises (Kartenführerschein) erhälst Du jedoch lediglich eine Prüfbescheinigung. Eine Begleitperson ist die Voraussetzung das Du mit der Prüfbescheinigung ein Fahrzeug führen darfst. Ebenso muss als Nachweis der Fahrberechtigung die Prüfbescheinigung sowie ein Personalausweis oder Reisepass mitgeführt werden. An Deinem 18. Geburtstag darfst Du dann sofort ohne eine Begleitperson drauflosfahren. Der reguläre Führerschein, der ab Aushändigung der Prüfbescheinigung bei der zuständigen Führerscheinstelle liegt, muss innerhalb von 3 Monaten dort gegen die Prüfbescheinigung ausgetauscht werden. Die Prüfbescheinigung ist nur in Deutschland und Österreich gültig.

Was für Vorteile bringt das Begleitete Fahren?

  1. Im PKW-Führerschein sind folgende Führer- schein-Klassen enthalten:
    • Klasse AM
      Das bedeutet Du darfst auch Fahrräder mit Hilfsmotor, Zweirädrige Kleinkrafträder, Dreirädrige Kleinkrafträder und Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer maximalen durch die bauartbedingten Geschwindigkeit von 45 km/h fahren.
    • Klasse L
      Das bedeutet Du darfst die land- & forstwirtschaftlichen Zugmaschinen (z.B. Traktor) sowie Flurförderzeuge (z.B. Stapler) außerhalb des Betriebsgeländes führen. Allerdings dürfen die Flurförderzeuge nur im Zusammenhang mit einem Flurfördermittel-Schein bewegt werden. Wenn Du eine Lehre in der Lager- oder Logistik-Branche machst kann daher die Fahrerlaubnis-Klasse BF17  von Vorteil sein.

Für diese Fahrerlaubnis-Klassen sind keine Begleitpersonen notwendig.

2. Die 2-jährige Probezeit des Führerscheins beginnt schon mit Erhalt der Prüfbescheinigung.

Aufgaben der Begleitperson während der Fahrt?

Du hast zwar das Führerschein-Dokument noch nicht, bist aber trotzdem in vollem Umfang für die Einhaltung der Verkehrsregeln und Deinem Handeln im Straßenverkehr verantwortlich. Die Begleitperson hat keine Fahrlehrerfunktion und ist auch nicht berechtigt in das Verkehrsgeschehen einzugreifen. Die Aufgabe besteht darin, schon allein durch seine Anwesenheit, Dir Unsicherheiten und Stress zu nehmen. Mit seiner Erfahrung, Ruhe und Voraussicht kann er Dich beim Fahren unterstützen. Er soll für Dich ein Ansprechpartner bei Fragen sein und helfen Gefahren rechtzeitig wahrzunehmen.

Wer kann Begleitperson beim Begleiteten Fahren mit 17 werden?

Der Gesetzgeber gibt vor das die Begleitperson mindestens 30 Jahre alt sein muss. Im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens 5 Jahren ist und nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg hat. Da Du noch nicht Volljährig bist müssen Deine Eltern oder Erziehungsberechtigte mit den eingetragenen Begleitpersonen einverstanden sein. Die Begleitperson darf während Du fährst nicht unter Drogeneinfluss stehen oder mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut haben. Ansonsten ist es wie das Fahren ohne eine Begleitperson, dies kann zum Entzug der Fahrerlaubnis führen. Du solltest Deinen Begleitpersonen in diesem Punkt vertrauen können.

Wir würden uns freuen, Dich in unserer Fahrschule begrüßen zu dürfen.