icon_roller Fahrerlaubnisklasse AM

Allgemeines

Voraussetzungen:
  • Einverständnis der Erziehungsberechtigten
  • Gültiger Personalausweis/Reisepass
Benötigte Nachweise / Unterlagen:
  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest (der nicht älter als 2 Jahre ist)
  • Erste Hilfe Kurs (sofern dies Dein erster Führerschein ist)
Zur Ausbildung wird benötigt:
  • Komplette Schutzkleidung

Eingeschlossene Klassen:
  • Keine

Ausbildung

Theorieunterricht:
  • Grundstoff:
    • Ersterwerb (Du besitzt noch kein Führerschein)
      12 Doppelstunden (12 x 90 Minuten)
    • Erweiterung (Du besitzt bereits einen Führerschein)
      6 Doppelstunden (6 x 90 Minuten)
  •  Zusatzstoff: 2 Doppelstunden (2 x 90 Minuten)
Praxisausbildung:

Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung „FahrschAusbO“

  • Die Zahl der Übungsfahrten je 45 Minuten ist abhängig von
    Deinen persönlichen Fähigkeiten und Deinen Lernfortschritten
  • Sonderfahrten sind nicht gesetzlich vorgeschrieben

Prüfung

Theorieprüfung:
  • Fragebogen mit 30 Fragen aus dem Theorieunterricht und dem Lernprogramm
  • maximal erlaubte Fehlerpunktzahl: 10 / aber nur 1 Frage mit 5 Punkte-Wert

Wenn Du bereits im Besitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse bist:

  • Fragebogen mit 20 Fragen aus dem Theorieunterricht und dem Lernprogramm
    maximal erlaubte Fehlerpunktzahl: 6

  • Die Theorieprüfung kannst du bereits 3 Monate vor Vollendung deines 16. Lebensjahres ablegen.

Praxisprüfung:
  • Prüfungsaufgaben:
    4 Grundfahraufgaben und 25 Minuten Prüfungsfahrt
  • Prüfungsdauer: insgesamt 55 Minuten

  • Die praktische Prüfung kannst Du bereits 1 Monat vor Vollendung deines 16. Lebensjahres ablegen.

Wissenswert

Gültigkeit des Führerscheines:
  • Die Fahrerlaubnis ist unbefristet gültig
  • Die Gültigkeit des Führerscheindokumentes ist auf 15 Jahre befristet. Zur Verlängerung wird lediglich ein neues Passbild benötigt.
Als Kleinkrafträder gelten auch:
  • Krafträder mit max. 50 ccm Hubraum und einer bbH von max. 50 km/h, wenn sie bis zum 31.12.2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
  • Kleinkrafträder, die nach dem Recht der ehemaligen DDR bis zum 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

Du hast noch Fragen? Dann komm vorbei… GO Wir freuen uns auf Dich!

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