Fahrerlaubnisklasse AM
Allgemeines
Voraussetzungen:
- Einverständnis der Erziehungsberechtigten
- Gültiger Personalausweis/Reisepass
Benötigte Nachweise / Unterlagen:
- Biometrisches Passbild
- Sehtest (der nicht älter als 2 Jahre ist)
- Erste Hilfe Kurs (sofern dies Dein erster Führerschein ist)
Zur Ausbildung wird benötigt:
- Komplette Schutzkleidung
Eingeschlossene Klassen:
- Keine
Ausbildung
Theorieunterricht:
- Grundstoff:
- Ersterwerb (Du besitzt noch kein Führerschein)
12 Doppelstunden (12 x 90 Minuten) - Erweiterung (Du besitzt bereits einen Führerschein)
6 Doppelstunden (6 x 90 Minuten)
- Ersterwerb (Du besitzt noch kein Führerschein)
- Zusatzstoff: 2 Doppelstunden (2 x 90 Minuten)
Praxisausbildung:
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung „FahrschAusbO“
- Die Zahl der Übungsfahrten je 45 Minuten ist abhängig von
Deinen persönlichen Fähigkeiten und Deinen Lernfortschritten - Sonderfahrten sind nicht gesetzlich vorgeschrieben
Prüfung
Theorieprüfung:
- Fragebogen mit 30 Fragen aus dem Theorieunterricht und dem Lernprogramm
- maximal erlaubte Fehlerpunktzahl: 10 / aber nur 1 Frage mit 5 Punkte-Wert
Wenn Du bereits im Besitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse bist:
- Fragebogen mit 20 Fragen aus dem Theorieunterricht und dem Lernprogramm
maximal erlaubte Fehlerpunktzahl: 6 -
Die Theorieprüfung kannst du bereits 3 Monate vor Vollendung deines 16. Lebensjahres ablegen.
Praxisprüfung:
- Prüfungsaufgaben:
4 Grundfahraufgaben und 25 Minuten Prüfungsfahrt - Prüfungsdauer: insgesamt 55 Minuten
- Die praktische Prüfung kannst Du bereits 1 Monat vor Vollendung deines 16. Lebensjahres ablegen.
Wissenswert
Gültigkeit des Führerscheines:
- Die Fahrerlaubnis ist unbefristet gültig
- Die Gültigkeit des Führerscheindokumentes ist auf 15 Jahre befristet. Zur Verlängerung wird lediglich ein neues Passbild benötigt.
Als Kleinkrafträder gelten auch:
- Krafträder mit max. 50 ccm Hubraum und einer bbH von max. 50 km/h, wenn sie bis zum 31.12.2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
- Kleinkrafträder, die nach dem Recht der ehemaligen DDR bis zum 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
Du hast noch Fragen? Dann komm vorbei… Wir freuen uns auf Dich!