icon_C Fahrerlaubnis Klasse C

Daten

Fahrerlaubnis für:

Schwere LKW

  • Kraftfahrzeuge, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind
  • auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.

Eingeschlossene Klassen:
  • C1
Voraussetzungen:
  • Mindestalter:

ohne Auflagen

für Bewerber, welche die Ausbildung in dem Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“  durchlaufen oder abgeschlossen haben oder nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG.

als Führer von Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr, der Polizei, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes, sofern diese Fahrzeuge für Einsatzfahrten oder vom Vorgesetzten angeordnete Übungsfahrten sowie Prüfungen auf der Straße unterzogen werden.

als Führer von Fahrzeugen, die zu Reparatur- oder Wartungszwecken in gewerbliche Fahrzeugwerkstätten verbracht und dort auf Anweisung eines Vorgesetzten Prüfungen auf der Straße unterzogen werden.

  • Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B GO
benötigte Nachweise / Unterlagen:
  • Biometrisches Passbild
  • Augenärztliches Zeugnis
  • Ärztliches Zeugnis
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Ausbildung

Theorie Unterricht:

  •   6 Doppelstunden je 90 Minuten ⇒ Grundstoff
  • 10 Doppelstunden je 90 Minuten ⇒ Zusatzstoff

  • bei Vorbesitz von C1: 4 Doppelstunden je 90 Minuten ⇒ Zusatzstoff
  • bei Vorbesitz von D1: 4 Doppelstunden je 90 Minuten ⇒ Zusatzstoff
  • bei Vorbesitz von D:   2 Doppelstunden je 90 Minuten ⇒ Zusatzstoff

Praxis Ausbildung:

Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung „FahrschAusbO“

  • Die Zahl der Übungsfahrten je 45 Minuten ist abhängig von
    Deinen persönlichen Fähigkeiten und Deinen Lernfortschritten

Besondere Ausbildungsfahrten:

  • 5 Fahrstunden je 45 Minuten ⇒ Überland
  • 2 Fahrstunden je 45 Minuten ⇒ Autobahn
  • 3 Fahrstunden je 45 Minuten ⇒ bei Dämmerung / Dunkelheit
  • 3 Fahrstunden je 45 Minuten ⇒ Überland
  • 1 Fahrstunden je 45 Minuten ⇒ Autobahn
  • 1 Fahrstunden je 45 Minuten ⇒ bei Dämmerung / Dunkelheit
bei gemeinsamem Ausbildungsgang von Klassen C und CE
  • 3 Fahrstunden je 45 Minuten ⇒ Überland
  • 1 Fahrstunden je 45 Minuten ⇒ Autobahn
  • 0 Fahrstunden je 45 Minuten ⇒ bei Dämmerung / Dunkelheit
  • 5 Fahrstunden je 45 Minuten ⇒ Überland
  • 2 Fahrstunden je 45 Minuten ⇒ Autobahn
  • 3 Fahrstunden je 45 Minuten ⇒ bei Dämmerung / Dunkelheit
  • 8 Fahrstunden je 45 Minuten ⇒ Überland
  • 3 Fahrstunden je 45 Minuten ⇒ Autobahn
  • 3 Fahrstunden je 45 Minuten ⇒ bei Dämmerung / Dunkelheit

Prüfung

Theorie Prüfung:
  • Fragebogen mit 37 Fragen aus dem Theorie Unterricht
    maximal erlaubte Fehlerpunktzahl: 10 / aber nur 1 Frage mit 5 Punkte-Wert
Praxis Prüfung:
  • Prüfungsaufgaben:
    2 Grundfahraufgaben und 45 Minuten Prüfungsfahrt
  • Prüfungsdauer: insgesamt 85 Minuten

Wissenswert

Gültigkeit des Führerscheins:
  • Die Fahrerlaubnis ist nur mit der Berufskraftfahrerqualifikation und den Weiterbildungen nach den Vorgaben des Berufskraftfahrerqualifikations-Gesetzes (BKrFQG) für die gewerbliche Güterbeförderung verwendbar.
  • Die Fahrerlaubnis ist auf 5 Jahre befristet
Frühester Ausbildungsbeginn:
  • Mit der Ausbildung kann ca. 6 Monate vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden
Frühester Prüfungstermin:
  • Die theoretische Prüfung kann frühestens drei Monate vor dem Geburtstag abgelegt werden.
  • Die praktische Prüfung kann frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.
Durchführung der Prüfung:
  • Die theoretische Prüfung ist in deutscher Sprache abzulegen und erfolgt anhand von Fragen. Für Bewerber, die nicht ausreichend lesen oder schreiben können, besteht auf Antrag über Kopfhörer die Möglichkeit der Audio-Unterstützung in deutscher Sprache. Der Nachweis hat gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde insbesondere durch die Bescheinigung eines Arztes oder durch die Schule zu erfolgen. Bei Prüfung von Gehörlosen ist ein Gehörlosen-Dolmetscher zuzulassen.
Die Prüfung kann auch in folgenden Fremdsprachen abgelegt werden:
  • Englisch / Französisch / Griechisch / Hocharabisch / Italienisch / Polnisch / Portugiesisch / Rumänisch / Russisch /
    Kroatisch / Spanisch / Türkisch.

Du hast noch Fragen? Dann komm vorbei… GO Wir freuen uns auf Dich!

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