icon_CE Fahrerlaubnis Klasse CE

Daten

Fahrerlaubnis für:

Schwere Lastzüge

  • Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C
  • auch mit Anhängern oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.

Eingeschlossene Klassen:
  • C1E, BE, T
  • bei Besitz von D1: D1E
  • bei Besitz von D: DE
Voraussetzungen:
  • Mindestalter:

ohne Auflagen

für Bewerber, welche die Ausbildung in dem Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“  durchlaufen oder abgeschlossen haben oder nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG.

  • Besitz der Fahrerlaubnis Klasse C GO
benötigte Nachweise / Unterlagen:
  • Biometrisches Passbild
  • Augenärztliches Zeugnis
  • Ärztliches Zeugnis
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Ausbildung

Theorie Unterricht:

  • 6 Doppelstunden je 90 Minuten ⇒ Grundstoff
  • 6 Doppelstunden je 90 Minuten ⇒ Zusatzstoff

  • bei Vorbesitz von D1: 2 Doppelstunden je 90 Minuten ⇒ Zusatzstoff
  • bei Vorbesitz von D:   2 Doppelstunden je 90 Minuten ⇒ Zusatzstoff

Praxis Ausbildung:

Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung „FahrschAusbO“

  • Die Zahl der Übungsfahrten je 45 Minuten ist abhängig von
    Deinen persönlichen Fähigkeiten und Deinen Lernfortschritten

Besondere Ausbildungsfahrten:

  • 3 Fahrstunden je 45 Minuten ⇒ Überland
  • 1 Fahrstunden je 45 Minuten ⇒ Autobahn
  • 1 Fahrstunden je 45 Minuten ⇒ bei Dämmerung / Dunkelheit
bei gemeinsamem Ausbildungsgang von Klassen C und CE
  • 3 Fahrstunden je 45 Minuten ⇒ Überland
  • 1 Fahrstunden je 45 Minuten ⇒ Autobahn
  • 0 Fahrstunden je 45 Minuten ⇒ bei Dämmerung / Dunkelheit
  • 5 Fahrstunden je 45 Minuten ⇒ Überland
  • 2 Fahrstunden je 45 Minuten ⇒ Autobahn
  • 3 Fahrstunden je 45 Minuten ⇒ bei Dämmerung / Dunkelheit
  • 8 Fahrstunden je 45 Minuten ⇒ Überland
  • 3 Fahrstunden je 45 Minuten ⇒ Autobahn
  • 3 Fahrstunden je 45 Minuten ⇒ bei Dämmerung / Dunkelheit

Prüfung

Theorie Prüfung:
  • Fragebogen mit 30 Fragen aus dem Theorie Unterricht
    maximal erlaubte Fehlerpunktzahl: 10 / aber nur 1 Frage mit 5 Punkte-Wert
Praxis Prüfung:
  • Prüfungsaufgaben:
    2 Grundfahraufgaben und 45 Minuten Prüfungsfahrt
  • Prüfungsdauer: insgesamt 85 Minuten

Wissenswert

Gültigkeit des Führerscheins:
  • Die Fahrerlaubnis ist nur mit der Berufskraftfahrerqualifikation und den Weiterbildungen nach den Vorgaben des Berufskraftfahrerqualifikations-Gesetzes (BKrFQG) für die gewerbliche Güterbeförderung verwendbar.
  • Die Fahrerlaubnis ist auf 5 Jahre befristet
Frühester Ausbildungsbeginn:
  • Mit der Ausbildung kann ca. 6 Monate vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden
Frühester Prüfungstermin:
  • Die theoretische Prüfung kann frühestens drei Monate vor dem Geburtstag abgelegt werden.
  • Die praktische Prüfung kann frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.
Durchführung der Prüfung:
  • Die theoretische Prüfung ist in deutscher Sprache abzulegen und erfolgt anhand von Fragen. Für Bewerber, die nicht ausreichend lesen oder schreiben können, besteht auf Antrag über Kopfhörer die Möglichkeit der Audio-Unterstützung in deutscher Sprache. Der Nachweis hat gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde insbesondere durch die Bescheinigung eines Arztes oder durch die Schule zu erfolgen. Bei Prüfung von Gehörlosen ist ein Gehörlosen-Dolmetscher zuzulassen.
Die Prüfung kann auch in folgenden Fremdsprachen abgelegt werden:
  • Englisch / Französisch / Griechisch / Hocharabisch / Italienisch / Polnisch / Portugiesisch / Rumänisch / Russisch /
    Kroatisch / Spanisch / Türkisch.

Du hast noch Fragen? Dann komm vorbei… GO Wir freuen uns auf Dich!

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