icon_D Fahrerlaubnis Klasse D

Daten

Fahrerlaubnis für:
  • Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
  • mit Anhänger von nicht mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.

Eingeschlossene Klassen:
  • D1
Voraussetzungen:
  • Mindestalter:

ohne Auflagen

nach beschleunigter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2 BKrFQG.

für Bewerber, welche die Ausbildung in dem Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ durchlaufen oder abgeschlossen haben.

nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG (umfangreiche IHK-Prüfung in Theorie und Praxis) oder, begrenzt auf Fahrten im Linienverkehr bis 50 km, nach beschleunigter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2 BKrFQG;

für Bewerber, die als Führer

  • von Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr, der Polizei, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes, sofern diese Fahrzeuge für Einsatzfahrten oder vom Vorgesetzten angeordnete Übungsfahrten sowie Prüfungen auf der Straße unterzogen werden, und
  • von Fahrzeugen, die zu Reparatur- oder Wartungszwecken in gewerbliche Fahrzeugwerkstätten verbracht und dort auf Anweisung eines Vorgesetzten Prüfungen auf der Straße unterzogen werden.

für Bewerber, welche die Ausbildung in dem Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“  durchlaufen oder abgeschlossen haben, begrenzt auf Fahrten im Linienverkehr bis 50 km.

  • Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B GO
benötigte Nachweise / Unterlagen:
  • Biometrisches Passbild
  • Augenärztliches Zeugnis
  • Ärztliches Zeugnis
  • Gutachten eines Arbeitsmediziners über die Belastungsfähigkeit
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Ausbildung

Theorie Unterricht:

  • Bei Vorbesitz von
  •   6 Doppelstunden je 90 Minuten ⇒ Grundstoff
  • 18 Doppelstunden je 90 Minuten ⇒ Zusatzstoff
  •   6 Doppelstunden je 90 Minuten ⇒ Grundstoff
  • 12 Doppelstunden je 90 Minuten ⇒ Zusatzstoff
  • 6 Doppelstunden je 90 Minuten ⇒ Grundstoff
  • 8 Doppelstunden je 90 Minuten ⇒ Zusatzstoff
  • 6 Doppelstunden je 90 Minuten ⇒ Grundstoff
  • 8 Doppelstunden je 90 Minuten ⇒ Zusatzstoff

Praxis Ausbildung:

Bei Vorbesitz von:

  • 45 Fahrstunden je 45 Minuten ⇒ Grundausbildung
  • 22 Fahrstunden je 45 Minuten ⇒ Überland
  • 14 Fahrstunden je 45 Minuten ⇒ Autobahn
  •   8 Fahrstunden je 45 Minuten ⇒ bei Dämmerung / Dunkelheit
  • 33 Fahrstunden je 45 Minuten ⇒ Grundausbildung
  • 12 Fahrstunden je 45 Minuten ⇒ Überland
  •   8 Fahrstunden je 45 Minuten ⇒ Autobahn
  •   5 Fahrstunden je 45 Minuten ⇒ bei Dämmerung / Dunkelheit
  • 14 Fahrstunden je 45 Minuten ⇒ Grundausbildung
  • 16 Fahrstunden je 45 Minuten ⇒ Überland
  •   8 Fahrstunden je 45 Minuten ⇒ Autobahn
  •   6 Fahrstunden je 45 Minuten ⇒ bei Dämmerung / Dunkelheit
  • 7 Fahrstunden je 45 Minuten ⇒ Grundausbildung
  • 8 Fahrstunden je 45 Minuten ⇒ Überland
  • 4 Fahrstunden je 45 Minuten ⇒ Autobahn
  • 3 Fahrstunden je 45 Minuten ⇒ bei Dämmerung / Dunkelheit
  • 20 Fahrstunden je 45 Minuten ⇒ Grundausbildung
  •   5 Fahrstunden je 45 Minuten ⇒ Überland
  •   5 Fahrstunden je 45 Minuten ⇒ Autobahn
  •   5 Fahrstunden je 45 Minuten ⇒ bei Dämmerung / Dunkelheit

Prüfung

Theorie Prüfung:
  • Fragebogen mit 40 Fragen aus dem Theorie Unterricht
    maximal erlaubte Fehlerpunktzahl: 10 / aber nur 1 Frage mit 5 Punkte-Wert
Praxis Prüfung:
  • Prüfungsaufgaben:
    2 Grundfahraufgaben und 45 Minuten Prüfungsfahrt
  • Prüfungsdauer: insgesamt 85 Minuten

Wissenswert

Gültigkeit des Führerscheins:
  • Die Fahrerlaubnis ist für die gewerbliche Personenbeförderung nur nach den Vorgaben des Berufskraftfahrerqualifikations-Gesetzes (BKrFQG)  verwendbar.
  • Die Fahrerlaubnis ist auf 5 Jahre befristet. Für eine Verlängerung muss durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen werden, das die körperlichen Voraussetzungen und Mindestanforderungen an das Sehvermögen erfüllt sind
    • Wer älter als 50 Jahre ist, muss bei jeder Verlängerung zusätzlich ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine MPU über die Belastungsfähigkeit vorlegen.
    • Ab dem 45. Lebensjahr kann die Verlängerung über das 50. Lebensjahr hinaus ebenfalls nur nach Vorlage des arbeitsmedizinischen Belastungsgutachten erfolgen.
Frühester Ausbildungsbeginn:
  • Mit der Ausbildung kann ca. 6 Monate vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden
Frühester Prüfungstermin:
  • Die theoretische Prüfung kann frühestens drei Monate vor dem Geburtstag abgelegt werden.
  • Die praktische Prüfung kann frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.
Durchführung der Prüfung:
  • Die theoretische Prüfung ist in deutscher Sprache abzulegen und erfolgt anhand von Fragen. Für Bewerber, die nicht ausreichend lesen oder schreiben können, besteht auf Antrag über Kopfhörer die Möglichkeit der Audio-Unterstützung in deutscher Sprache. Der Nachweis hat gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde insbesondere durch die Bescheinigung eines Arztes oder durch die Schule zu erfolgen. Bei Prüfung von Gehörlosen ist ein Gehörlosen-Dolmetscher zuzulassen.
Die Prüfung kann auch in folgenden Fremdsprachen abgelegt werden:
  • Englisch / Französisch / Griechisch / Hocharabisch / Italienisch / Polnisch / Portugiesisch / Rumänisch / Russisch /
    Kroatisch / Spanisch / Türkisch.

Du hast noch Fragen? Dann komm vorbei… GO Wir freuen uns auf Dich!

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