Fahrerlaubnis Klasse D1
Daten
Voraussetzungen:
- Gültiger Personalausweis / Reisepass
benötigte Nachweise / Unterlagen:
- Biometrisches Passbild
- Augenärztliches Zeugnis (das nicht älter als 1 Jahr ist)
- Ärztliches Zeugnis (das nicht älter als 1 Jahr ist)
- Gutachten eines Arbeitsmediziners über die Belastungsfähigkeit
- polizeiliches Führungszeugnis
Eingeschlossene Klassen:
- Keine
Ausbildung
Theorieunterricht:
- Grundstoff: 6 Doppelstunden (6 x 90 Minuten)
- Zusatzstoff:
- Bei Vorbesitz der Klasse B:
10 Doppelstunden (10 x 90 Minuten) - Bei Vorbesitz der Klassen C1 oder C
4 Doppelstunden (4 x 90 Minuten)
- Bei Vorbesitz der Klasse B:
Praxisausbildung:
Bei Vorbesitz von:
- 41 Fahrstunden je 45 Minuten ⇒ Grundausbildung
- 19 Fahrstunden je 45 Minuten ⇒ Überland
- 12 Fahrstunden je 45 Minuten ⇒ Autobahn
- 7 Fahrstunden je 45 Minuten ⇒ bei Dämmerung / Dunkelheit
- 16 Fahrstunden je 45 Minuten ⇒ Grundausbildung
- 8 Fahrstunden je 45 Minuten ⇒ Überland
- 4 Fahrstunden je 45 Minuten ⇒ Autobahn
- 4 Fahrstunden je 45 Minuten ⇒ bei Dämmerung / Dunkelheit
- 8 Fahrstunden je 45 Minuten ⇒ Grundausbildung
- 8 Fahrstunden je 45 Minuten ⇒ Überland
- 4 Fahrstunden je 45 Minuten ⇒ Autobahn
- 4 Fahrstunden je 45 Minuten ⇒ bei Dämmerung / Dunkelheit
- 6 Fahrstunden je 45 Minuten ⇒ Grundausbildung
- 4 Fahrstunden je 45 Minuten ⇒ Überland
- 2 Fahrstunden je 45 Minuten ⇒ Autobahn
- 2 Fahrstunden je 45 Minuten ⇒ bei Dämmerung / Dunkelheit
Prüfung
Theorieprüfung:
- Fragebogen mit 35 Fragen aus dem Theorieunterricht und dem Lernprogramm
- maximal erlaubte Fehlerpunktzahl: 10 / aber nur 1 Frage mit 5 Punkte-Wert
Praxisprüfung:
- Prüfungsaufgaben:
2 Grundfahraufgaben und 45 Minuten Prüfungsfahrt - Prüfungsdauer: insgesamt 85 Minuten
Wissenswert
Gültigkeit des Führerscheins:
- Die Fahrerlaubnis ist für die gewerbliche Personenbeförderung nur nach den Vorgaben des Berufskraftfahrerqualifikations-Gesetzes (BKrFQG) verwendbar.
- Die Fahrerlaubnis ist auf 5 Jahre befristet. Für eine Verlängerung muss durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen werden, das die körperlichen Voraussetzungen und Mindestanforderungen an das Sehvermögen weiterhin erfüllt sind
- Wer älter als 50 Jahre ist, muss bei jeder Verlängerung zusätzlich ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine MPU über die Belastungsfähigkeit vorlegen.
- Ab dem 45. Lebensjahr kann die Verlängerung über das 50. Lebensjahr hinaus ebenfalls nur nach Vorlage des arbeitsmedizinischen Belastungsgutachten erfolgen.
Du hast noch Fragen? Dann komm vorbei… Wir freuen uns auf Dich!