icon_DE Fahrerlaubnis Klasse DE

Daten

Fahrerlaubnis für:
  • Kraftfahrzeuge, zur Beförderung von mehr als acht außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
  • mit Anhänger von mehr als 750 kg zulässige Gesamtmasse.

Eingeschlossene Klassen:
  • BE, D1E
  • bei Besitz von Fahrerlaubnis Klasse C1: Klasse C1E
Voraussetzungen:
  • Mindestalter:
  • ohne Auflagen

für Bewerber, welche die Ausbildung in dem Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ durchlaufen oder abgeschlossen haben.

nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG (umfangreiche IHK-Prüfung in Theorie und Praxis) oder, begrenzt auf Fahrten im Linienverkehr bis 50 km, nach beschleunigter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2 BKrFQG;

  • für Bewerber, welche die Ausbildung in dem Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“  durchlaufen oder abgeschlossen haben, begrenzt auf Fahrten im Linienverkehr bis 50 km.
  • Besitz der Fahrerlaubnis Klasse D GO
benötigte Nachweise / Unterlagen:
  • Biometrisches Passbild
  • Augenärztliches Zeugnis
  • Ärztliches Zeugnis
  • Gutachten eines Arbeitsmediziners über die Belastungsfähigkeit
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Ausbildung

Theorie Unterricht:

  • nicht erforderlich

Praxis Ausbildung:

  • 4 Fahrstunden je 45 Minuten ⇒ Grundausbildung
  • 3 Fahrstunden je 45 Minuten ⇒ Überland
  • 1 Fahrstunden je 45 Minuten ⇒ Autobahn
  • 1 Fahrstunden je 45 Minuten ⇒ bei Dämmerung / Dunkelheit

Prüfung

Theorie Prüfung:
  • entfällt
Praxis Prüfung:
  • Prüfungsaufgaben:
    1 Grundfahraufgaben und 45 Minuten Prüfungsfahrt
  • Prüfungsdauer: insgesamt 80 Minuten

Wissenswert

Gültigkeit des Führerscheins:
  • Die Fahrerlaubnis ist für die gewerbliche Personenbeförderung nur nach den Vorgaben des Berufskraftfahrerqualifikations-Gesetzes (BKrFQG)  verwendbar.
  • Die Fahrerlaubnis ist auf 5 Jahre befristet. Für eine Verlängerung muss durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen werden, das die körperlichen Voraussetzungen und Mindestanforderungen an das Sehvermögen erfüllt sind
    • Wer älter als 50 Jahre ist, muss bei jeder Verlängerung zusätzlich ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine MPU über die Belastungsfähigkeit vorlegen.
    • Ab dem 45. Lebensjahr kann die Verlängerung über das 50. Lebensjahr hinaus ebenfalls nur nach Vorlage eines arbeitsmedizinisches Belastungsgutachtens erfolgen.
Frühester Ausbildungsbeginn:
  • Mit der Ausbildung kann ca. 6 Monate vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden
Frühester Prüfungstermin:
  • Die theoretische Prüfung kann frühestens drei Monate vor dem Geburtstag abgelegt werden.
  • Die praktische Prüfung kann frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.
Durchführung der Prüfung:
  • Die theoretische Prüfung ist in deutscher Sprache abzulegen und erfolgt anhand von Fragen. Für Bewerber, die nicht ausreichend lesen oder schreiben können, besteht auf Antrag über Kopfhörer die Möglichkeit der Audio-Unterstützung in deutscher Sprache. Der Nachweis hat gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde insbesondere durch die Bescheinigung eines Arztes oder durch die Schule zu erfolgen. Bei Prüfung von Gehörlosen ist ein Gehörlosen-Dolmetscher zuzulassen.
Die Prüfung kann auch in folgenden Fremdsprachen abgelegt werden:
  • Englisch / Französisch / Griechisch / Hocharabisch / Italienisch / Polnisch / Portugiesisch / Rumänisch / Russisch /
    Kroatisch / Spanisch / Türkisch.

Du hast noch Fragen? Dann komm vorbei… GO Wir freuen uns auf Dich!

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