Fahrerlaubnis Klasse L
Daten
Fahrerlaubnis für:
- Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von max. 40 km/h,auch mit Anhänger, dann dürfen sie aber nur mit max. 25 km/h gefahren werden.
- auch mit Anhänger, dann darf aber nur mit höchstens 25 km/h gefahren werden.
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von max. 25 km/h, auch mit Anhänger.
Eingeschlossene Klassen:
- keine
Voraussetzungen:
- Mindestalter:
- 16 Jahre
benötigte Nachweise / Unterlagen:
- Biometrisches Passbild
- Sehtest
- Erste Hilfe Kurs (bei Erst-Erwerb einer Klasse)
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Ausbildung
Theorie Unterricht:
- 12 Doppelstunden je 90 Minuten ⇒ Grundstoff
- 2 Doppelstunden je 90 Minuten ⇒ Zusatzstoff
- Wenn Du schon eine Fahrerlaubnisklasse besitzt,
benötigst Du nur 6 Doppelstunden je 90 Minuten ⇒ Grundstoff
Praxis Ausbildung:
- nicht erforderlich
Prüfung
Theorie Prüfung:
- Fragebogen mit 30 Fragen aus dem Theorie Unterricht
maximal erlaubte Fehlerpunktzahl: 10 / aber nur 1 Frage mit 5 Punkte-Wert
Wenn Du im Besitz einer anderen Fahrerlaubnis-Klasse bist:
- Fragebogen mit 20 Fragen aus dem Theorie Unterricht
maximal erlaubte Fehlerpunktzahl: 6
Praxis Prüfung:
- entfällt
Wissenswert
Gültigkeit des Führerscheins:
- Die Fahrerlaubnis ist unbefristet gültig
- Die Gültigkeit des Führerschein-Dokumentes ist auf 15 Jahre befristet. Zur Verlängerung wird lediglich ein neues Passbild benötigt.
Frühester Ausbildungsbeginn:
- Mit der Ausbildung kann ca. 6 Monate vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden
Frühester Prüfungstermin:
- Die theoretische Prüfung kann frühestens drei Monate vor dem Geburtstag abgelegt werden.
- Die praktische Prüfung kann frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.
Durchführung der Prüfung:
- Die theoretische Prüfung ist in deutscher Sprache abzulegen und erfolgt anhand von Fragen. Für Bewerber, die nicht ausreichend lesen oder schreiben können, besteht auf Antrag über Kopfhörer die Möglichkeit der Audio-Unterstützung in deutscher Sprache. Der Nachweis hat gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde insbesondere durch die Bescheinigung eines Arztes oder durch die Schule zu erfolgen. Bei Prüfung von Gehörlosen ist ein Gehörlosen-Dolmetscher zuzulassen.
Die Prüfung kann auch in folgenden Fremdsprachen abgelegt werden:
- Englisch / Französisch / Griechisch / Hocharabisch / Italienisch / Polnisch / Portugiesisch / Rumänisch / Russisch /
Kroatisch / Spanisch / Türkisch.
Du hast noch Fragen? Dann komm vorbei… Wir freuen uns auf Dich!