Schlüsselzahl 196
Daten
Voraussetzungen:
- Mindestalter 25 Jahre.
- Mindestens 5 Jahre im Besitz der Führerscheinklasse B (EU-Führerschein).
- Erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung in Theorie und Praxis bei einer Motorradfahrschule durch einen Motorradfahrlehrer (kann bereits mit 24 Jahren begonnen werden).
- Vorlage der Teilnahmebescheinigung über die Fahrerschulung bei der für den Wohnort des Bewerbers zuständigen Fahrerlaubnisbehörde. Der Zeitraum zwischen dem Abschluss der Fahrerschulung (= Datum der Teilnahmebescheinigung) und dem Eintrag der Schlüsselzahl 196 darf ein Jahr nicht überschreiten.
benötigte Nachweise / Unterlagen:
- Biometrisches Passbild
- EU-Führerschein
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Zur Ausbildung wird benötigt:
- Komplette Schutzkleidung
Eingeschlossene Klassen:
- AM
Ausbildung
Theorieunterricht:
- Spezifische Unterrichtseinheiten: 4 Doppelstunden (4 x 90 Minuten)
Praxisausbildung:
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung „FahrschAusbO“.
Minimum Praxisstunden:
- 10 Fahrstunden je 45 Minuten
Prüfung
Theorieprüfung:
- keine
Praxisprüfung:
- keine
Wissenswert
Gültigkeit des Führerscheins:
- Die Fahrerlaubnis ist unbefristet gültig
- Die Gültigkeit des Führerscheindokumentes ist auf 15 Jahre befristet. Zur Verlängerung wird lediglich ein neues Passbild benötigt.
Begrenzung der bbH
- Seit 19.01.2013 ist die bis dahin für unter 18-jährige geltende Begrenzung auf bbH 80 km/h entfallen. Das gilt auch für Inhaber einer vor dem 19. Januar 2013 erworbenen Fahrerlaubnis der Klasse A1.
Klassen 3/4 „alt“:
- Mit dem „alten“, vor dem 01.04.1980 erteilten, Führerschein der Klasse 3 oder 4 dürfen auch Leichtkrafträder der Klasse A1 gefahren werden.
Als Leichtkrafträder gelten auch:
- Krafträder mit einem Hubraum von max. 125 cm³, einer Nennleistung von max. 11 kW sowie einem Leistungsgewicht von mehr als 01 kW/kg, sofern sie vor dem 19.01.2013 erstmals in den Verkehr genommen sind.
Nur im Innland:
- Ein späterer Erwerb der Klasse A2 oder A durch eine Aufstiegsprüfung ist derzeit gesetzlich nicht vorgesehen.
- Die Schlüsselzahl 196 hat nur im Innland (Deutschland) Gültigkeit. Im Ausland dürfen damit keine Leichtkrafträder der Klasse A1 gefahren werden.
Bitte beachten: Dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A1 mit symmetrisch angeordneten Rädern (Trikes) sind nicht erlaubt.
Du hast noch Fragen? Dann komm vorbei… Wir freuen uns auf Dich!