icon_A2 Schlüsselzahl 196

Daten

Voraussetzungen:
  • Mindestalter 25 Jahre.
  • Mindestens 5 Jahre im Besitz der Führerscheinklasse B (EU-Führerschein).
  • Erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung in Theorie und Praxis bei einer Motorradfahrschule durch einen Motorradfahrlehrer (kann bereits mit 24 Jahren begonnen werden).
  • Vorlage der Teilnahmebescheinigung über die Fahrerschulung bei der für den Wohnort des Bewerbers zuständigen Fahrerlaubnisbehörde. Der Zeitraum zwischen dem Abschluss der Fahrerschulung (= Datum der Teilnahmebescheinigung) und dem Eintrag der Schlüsselzahl 196 darf ein Jahr nicht überschreiten.
benötigte Nachweise / Unterlagen:
  • Biometrisches Passbild
  • EU-Führerschein
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Zur Ausbildung wird benötigt:
  • Komplette Schutzkleidung

Eingeschlossene Klassen:
  • AM

Ausbildung

Theorieunterricht:
  •   Spezifische Unterrichtseinheiten: 4 Doppelstunden (4 x 90 Minuten)
Praxisausbildung:

Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung „FahrschAusbO“.

Minimum Praxisstunden:

  • 10 Fahrstunden je 45 Minuten

Prüfung

Theorieprüfung:
  • keine
Praxisprüfung:
  • keine

Wissenswert

Gültigkeit des Führerscheins:
  • Die Fahrerlaubnis ist unbefristet gültig
  • Die Gültigkeit des Führerscheindokumentes ist auf 15 Jahre befristet. Zur Verlängerung wird lediglich ein neues Passbild benötigt.
Begrenzung der bbH
  • Seit 19.01.2013 ist die bis dahin für unter 18-jährige geltende Begrenzung auf bbH 80 km/h entfallen. Das gilt auch für Inhaber einer vor dem 19. Januar 2013 erworbenen Fahrerlaubnis der Klasse A1.
Klassen 3/4 „alt“:
  • Mit dem „alten“, vor dem 01.04.1980 erteilten, Führerschein der Klasse 3 oder 4 dürfen auch Leichtkrafträder der Klasse A1 gefahren werden.

    Als Leichtkrafträder gelten auch:
  • Krafträder mit einem Hubraum von max. 125 cm³, einer Nennleistung von max. 11 kW sowie einem Leistungsgewicht von mehr als 01 kW/kg, sofern sie vor dem 19.01.2013 erstmals in den Verkehr genommen sind.

    Nur im Innland:
  • Ein späterer Erwerb der Klasse A2 oder A durch eine Aufstiegsprüfung ist derzeit gesetzlich nicht vorgesehen.
  • Die Schlüsselzahl 196 hat nur im Innland (Deutschland) Gültigkeit. Im Ausland dürfen damit keine Leichtkrafträder der Klasse A1 gefahren werden.

Bitte beachten: Dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A1 mit symmetrisch angeordneten Rädern (Trikes) sind nicht erlaubt.

Du hast noch Fragen? Dann komm vorbei… GO Wir freuen uns auf Dich!

Zurück zur Übersicht